ᐅ Abfindung berechnen: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (2025)

Inhaltsverzeichnis

  • Abfindung berechnen – Formel und Abfindungsrechner
  • Abfindung berechnen bei betriebsbedingten Kündigung
  • Auflösungsurteil
  • Sozialplan
  • Tarifvertrag / Arbeitsvertrag
  • Gesetzliche Abfindung
  • Abfindung aushandeln
  • In welchen Fällen gibt es eine höhere Abfindung als die Regelabfindung?
  • Abfindung und Steuer
  • Neue Regeln bei der Fünftelregelung
  • FAQ - Abfindung berechnen
  • Wann hat ein Arbeitnehmer einen Abfindungsanspruch?
  • Mit wie viel Geld kann man rechnen?
  • Wie kann man eine Abfindung berechnen?
  • Worauf muss man bei einer Abfindungsvereinbarung achten?
  • Welche steuerlichen Folgen gibt es?
  • Kann noch mehr Geld ausgehandelt werden?

ᐅ Abfindung berechnen: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (1)
Abfindung berechnen (© Unclesam / Fotolia.com)

Im Falle einer Kündigung und beim Auflösungsvertrag können Arbeitnehmer eine mögliche Abfindung berechnen, indem sie diese Faust-Formel anwenden: Jahre der Betriebszugehörigkeit x 0,5 Brutto-Monatsgehalt. Eine einfache Berechnung der Abfindungshöhe ermöglicht der online Abfindungsrechner. Bei der Besteuerung der Abfindung kommt weiterhin die Fünftelregelung zur Anwendung, allerdings wird diese durch das Finanzamt vorgenommen und nicht mehr durch den Arbeitgeber.

Abfindung berechnen – Formel und Abfindungsrechner

Die Höhe der Abfindung ist von Fall zu Fall verschieden. Es gibt Fälle, wo die Höhe der Abfindung vorgeschrieben ist. Sodann gibt es Fälle, wo man die Höhe der Abfindung aushandeln kann.

Die Höhe der Abfindung bemisst sich in der Regel nach folgender Faustformel:

Jahre der Betriebszugehörigkeit x 0,5 Brutto-Monatsgehalt

Abfindung berechnen bei betriebsbedingten Kündigung

Kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen entsprechend § 1a KSchG, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erhalt einer Abfindung. In solchen Fällen richtet sich die Höhe der Abfindung nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Pro Beschäftigungsjahr hat der Arbeitgeber ein halbes Bruttogehalt zu zahlen, vgl. § 1a KSchG. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.

Bei der Berechnung der Abfindung wird das monatliche Bruttogehalt zugrunde gelegt. Gibt es Einmalzahlungen, Überstunden oder Zuschläge, ist dies kein Problem. Man sollte stets das Jahreseinkommen durch zwölf teilen, um so auf den monatlichen Bruttolohn zu kommen. Das Jahresgehalt gibt der Arbeitgeber in der Regel in der Dezemberabrechnung an. Hieran sollte man sich orientieren.

Höhe der Abfindung berechnen mit online Abfindungsrechner mit der sog. Halb-Brutto-Methode:

Beispiele:

Beschäftigungsjahre Bruttogehalt mtl. Abfindung brutto (Faustformel)
1 4.0002.000
3 4.0006.000
5 4.00010.000
10 4.00020.000
20 4.00040.000
40 4.00080.000

Auflösungsurteil

Bei einem sog. „Auflösungsurteil“, welches durch das Arbeitsgericht ergeht, steht die Höhe der Abfindung im Ermessen des Arbeitsgerichts. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ein Auflösungsurteil ist jedoch selten.

Sozialplan

Wenn ein Sozialplan existiert, der zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber vereinbart wurde, haben sich Arbeitgeber und Betriebsrat auf eine Abfindung geeinigt. Hierauf hat der Betroffene einen Zahlungsanspruch und kann diesen – wenn nötig – einklagen.

Tarifvertrag / Arbeitsvertrag

Die Höhe der Abfindung steht fest, wenn ein Tarifvertrag oder auch ein Arbeitsvertrag die Zahlung einer bestimmten Abfindung vorsieht.

Gesetzliche Abfindung

Eine gesetzliche Abfindung (§ 113 BetrVG) steht dem Arbeitnehmer zu, wenn der Arbeitgeber eine geplante Betriebsänderung durchführt. Damit sind grundlegende Neuausrichtungen oder Einschränkungen von betrieblichen Abläufen gemeint, die zur Stilllegung wesentlicher Betriebsteile oder zur Stilllegung des Betriebes führen können.

Abfindung - Wichtige Tipps im Überblick

  • Abfindung berechnen – Faustformel: Jahre der Betriebszugehörigkeit x 0,5 Brutto-Monatsgehalt nutzen.
  • Abfindungsanspruch – Kein gesetzlicher Anspruch, außer bei betriebsbedingter Kündigung (§ 1a KSchG), Sozialplan oder Tarifvertrag.
  • Sozialversicherungsbeiträge – Auf die Abfindung keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
  • Besteuerung – Abfindung unterliegt der Einkommensteuer, aber mit Fünftelregelung steuerlich begünstigt.
  • Fünftelregelung ab 2024 – Anwendung erfolgt nicht mehr durch den Arbeitgeber, sondern muss über die Steuererklärung beim Finanzamt beantragt werden.
  • Höhere Abfindung verhandeln – Möglich bei unwirksamer Kündigung, Sonderkündigungsschutz oder Aufhebungsvertrag.
  • Relevante Faktoren – Länge der Betriebszugehörigkeit, Alter, Kündigungsschutz und Verhandlungsgeschick beeinflussen die Abfindungshöhe.
  • Abfindungsvereinbarung prüfen – Wichtige Punkte wie Höhe, Zahlungszeitpunkt und steuerliche Folgen genau prüfen.
  • Steuerliche Optimierung – Durch geschickte Gestaltung und Nutzung der Fünftelregelung kann die Steuerlast reduziert werden.
  • Anwaltliche Beratung – Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann helfen, eine möglichst hohe Abfindung auszuhandeln.

Abfindung aushandeln

Weil es eben keine einheitlichen Regelungen für eine Abfindung gibt und die Höhe der Abzüge der Abfindung von vielen Kriterien (Bundesland, Steuerklasse, Kinderfreibeträge etc.) abhängt, kann die tatsächliche Höhe der Abfindung nicht auf Anhieb vorhergesagt werden. Man kann lediglich ermitteln, was einem an Abfindung - ausgehend von der Faustformel „pro Beschäftigungsjahr ein halbes Brutto-Monatsgehalt“ – ungefähr zustehen würde.

Ansonsten muss der Arbeitnehmer bzw. dessen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eine angemessene Abfindung mit dem Arbeitgeber aushandeln.

Bei der Abfindungsberechnung spielen folgende Kriterien eine Rolle:

  • Länge der Betriebszugehörigkeit
  • Alter des Arbeitnehmers
  • Rechtmäßigkeit der Kündigung
  • Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes
  • Verhandlungsgeschick
  • Konsequenzen des Arbeitsplatzverlustes für den Arbeitnehmer

In welchen Fällen gibt es eine höhere Abfindung als die Regelabfindung?

  • Kündigung eher unwirksam: Wenn die Kündi­gung eher unwirksam ist, ist es leichter, eine höhere Abfindung rauszuholen. Wenn die Kündigung „per se“ und offenkundig unwirksam ist, kann eine umso höhere Abfindung rausgeholt werden. Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitnehmer fristgerecht gegen die Kündigung wehrt und entsprechende Kündigungsschutzklage erheben lässt. Wenn der Arbeitnehmer im Recht ist und sich vor Gericht per Vergleich dennoch auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigt, sollte er pro Beschäftigungsjahr ein volles Monatsgehalt verlangen oder auf seinen Arbeitsplatz bestehen.
  • Son­derkündi­gungs­schutz: Wenn der Arbeitnehmer Sonderkündigungsschutz genießt (Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder etc.) und daher or­dent­lich unkünd­bar bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen kündbar ist und dennoch gekündigt wurde, sind die Chancen auf eine höhere Abfindung (bis zu einem vollen Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr) relativ groß.
  • Aufhebungsvertrag: Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer loswerden möchte und diesem einen Aufhebungsvertrag anbietet, der Arbeitnehmer jedoch nicht kündbar wäre. Wenn man sich als Arbeitnehmer dennoch auf den Aufhebungsvertrag und den Arbeitsplatzverlust einlässt, kann eine höhere Abfindung als die Regelabfindung herausgeholt werden.

Abfindung und Steuer

Leider fließt die Abfindung dem Arbeitnehmer nicht in voller Höhe zu. Es müssen Abzüge hingenommen werden. Positiv ist, dass auf die Abfindung keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. D.h. also, dass die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungen nicht bedient werden müssen.

Doch auch bei der Abfindung hält der Staat die Hand auf und verlangt eine Steuer auf die Abfindung. Die Abfindung unterliegt komplett der Einkommenssteuer, wobei die Versteuerung unter die sogenannten „außerordentlichen Einkünfte“ fällt. So kann man wenigstens die Vorteile der sog. „Fünftelregelung“ nutzen.

Neue Regeln bei der Fünftelregelung

Mit der Anwendung der Fünftelregelung spart man Geld.

Eine Abfindung gilt als "besondere Einkunft" und muss deshalb komplett versteuert werden. Lohnsteuer und ggf. auch Soli und Kirchensteuer werden abgezogen, allerdings keine Beiträge zur Sozialversicherung.

Bei der sogenannten Fünftelregelung konnte bisher der Arbeitgeber direkt bei der Auszahlung diese Regelung anwenden und somit den Steuersatz für den Arbeitnehmer senken. Seit 2024 sind jedoch nicht mehr die Arbeitgeber für die Fünftelregelung zuständig, sondern die Finanzämter. Diese nehmen also die Anwendung der Fünftelregelung vor. Hierbei muss der betroffene Arbeitnehmer über seine Steuererklärung die Vornahme der Fünftelregelung beantragen. Das Finanzamt wird dann die Fünftelregelung anwenden und die Steuererstattung gegenüber dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Steuererklärung vornehmen.

FAQ - Abfindung berechnen

Wann hat ein Arbeitnehmer einen Abfindungsanspruch?

Ein Anspruch auf eine Abfindung ergibt sich nicht automatisch aus dem Gesetz. Vielmehr ist eine Abfindung im Regelfall eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. In einigen Fällen kann jedoch ein Anspruch auf eine Abfindung bestehen, zum Beispiel wenn der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht und eine Sozialauswahl nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat. Auch bei einem Aufhebungsvertrag kann eine Abfindung vereinbart werden.

Mit wie viel Geld kann man rechnen?

Die Höhe einer Abfindung ist nicht gesetzlich geregelt, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab. So spielen unter anderem das

  • Alter des Arbeitnehmers,
  • die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die
  • Größe des Betriebs eine Rolle.

Auch die Umstände der Beendigung des Arbeitsverhältnisses können sich auf die Höhe der Abfindung auswirken. In der Praxis gibt es jedoch oft bestimmte Faustregeln oder Formeln, nach denen die Höhe der Abfindung berechnet wird.

Wie kann man eine Abfindung berechnen?

Es gibt verschiedene Methoden, um eine Abfindung zu berechnen. Eine oft genutzte Methode ist die sogenannte "Halbe-Brutto-Methode". Hierbei wird das Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre multipliziert. Das Ergebnis wird dann durch zwei geteilt.

Eine andere Methode ist die "Multiplikationsmethode". Dabei wird ein bestimmter Faktor auf das Bruttomonatsgehalt multipliziert. Die genaue Höhe des Faktors hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Betriebsgröße und der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Da es sich bei der Abfindungsberechnung um eine komplexe Materie handelt, ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen.

1. Halbe-Brutto-Methode:

Bei der Halbe-Brutto-Methode wird das Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre multipliziert und das Ergebnis durch zwei geteilt.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient brutto 3.000 Euro im Monat und ist seit 10 Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Die Abfindung wird nach der Halbe-Brutto-Methode berechnet.

Abfindung = Bruttomonatsgehalt x Beschäftigungsjahre ÷ 2 Abfindung = 3.000 Euro x 10 Jahre ÷ 2 Abfindung = 15.000 Euro

Die Abfindung würde in diesem Beispiel 15.000 Euro betragen.

2. Multiplikationsmethode:

Bei der Multiplikationsmethode wird das Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers mit einem bestimmten Faktor multipliziert. Der genaue Faktor hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Betriebsgröße und der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient brutto 3.500 Euro im Monat und ist seit 12 Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Die Abfindung wird nach der Multiplikationsmethode berechnet.

Faktor = (0,5 x Beschäftigungsjahre) + (0,5 x Alter) Faktor = (0,5 x 12) + (0,5 x 40) Faktor = 6 + 20 Faktor = 26

Abfindung = Bruttomonatsgehalt x Faktor Abfindung = 3.500 Euro x 26 Abfindung = 91.000 Euro

Die Abfindung würde in diesem Beispiel 91.000 Euro betragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Kriterien und Faktoren zur Berechnung der Abfindung von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich daher, sich von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, um eine realistische Einschätzung der Abfindungshöhe zu erhalten.

Worauf muss man bei einer Abfindungsvereinbarung achten?

Eine Abfindungsvereinbarung sollte sorgfältig geprüft werden, bevor sie unterschrieben wird. Hierbei ist vor allem auf die genaue Formulierung der Vereinbarung und auf die Rechtsfolgen zuachten. Eine Abfindungsvereinbarung sollte klar und eindeutig formuliert sein und alle wichtigen Punkte, wie die

  • Höhe der Abfindung,
  • den Zeitpunkt der Zahlung und
  • die steuerlichen Folgen,

enthalten. Es ist ratsam, sich vor der Unterzeichnung einer Abfindungsvereinbarung von einem Anwalt beraten zu lassen, um mögliche Risiken zu minimieren und sich vor unerwarteten Folgen zu schützen. Auch sollte beachtet werden, dass eine Abfindungsvereinbarung in der Regel den Abschluss eines Aufhebungsvertrags voraussetzt und der Arbeitnehmer dadurch eventuell seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren kann.

Welche steuerlichen Folgen gibt es?

Eine Abfindung unterliegt der Lohnsteuer und muss in der Regel vom Arbeitgeber versteuert werden. Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe der Abfindung, dem Steuersatz des Arbeitnehmers und der Steuerklasse.

Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge und Steuervergünstigungen, die bei einer Abfindung greifen können und die steuerliche Belastung reduzieren. So kann zum Beispiel der so genannte "Fünftelungsanspruch" geltend gemacht werden.

Es ist empfehlenswert, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um mögliche steuerliche Folgen abzuschätzen und gegebenenfalls zu minimieren. Zudem gibt es bestimmte Freibeträge, die bei einer Abfindung greifen können und die steuerliche Belastung reduzieren.

Kann noch mehr Geld ausgehandelt werden?

Grundsätzlich kann eine Abfindung verhandelt werden, da es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt. Eine Verhandlung der Abfindung kann sich jedoch schwierig gestalten, insbesondere wenn der Arbeitgeber nur eine bestimmte Summe anbietet.

Eine Verhandlung über die Höhe der Abfindung sollte gut vorbereitet sein. Es empfiehlt sich, im Vorfeld eine realistische Einschätzung der Höhe der Abfindung zu erhalten und mögliche Verhandlungsstrategien zu besprechen. Ein erfahrener Anwalt kann dabei helfen, eine realistische Einschätzung zu treffen und die Verhandlungsstrategie zu entwickeln.

Einige Verhandlungsstrategien, die bei der Verhandlung der Abfindung angewendet werden können, sind:

1. Verhandlungsbasis ermitteln: Eine Verhandlungsbasis kann durch eine realistische Einschätzung der Höhe der Abfindung, basierend auf Faktoren wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter des Arbeitnehmers, der Betriebsgröße und anderen relevanten Faktoren, ermittelt werden. Hierbei ist es wichtig, eine realistische Einschätzung zu treffen, um realistische Verhandlungsziele zu setzen.

2. Andere Leistungen einbeziehen: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, andere Leistungen in die Verhandlungen einzubeziehen, wie zum Beispiel die Auszahlung von Überstunden, die Gewährung von Sonderurlaub oder eine positive Zeugnisformulierung. Hierdurch kann ein höherer Gesamtwert erzielt werden.

3. Gemeinsame Lösung suchen: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, gemeinsam mit dem Arbeitgeber nach einer Lösung zu suchen, die beiden Parteien gerecht wird. Eine Lösung kann zum Beispiel darin bestehen, dass der Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von x Euro erhält, dafür aber auf andere Ansprüche verzichtet.

4. Juristische Möglichkeiten prüfen: Wenn die Verhandlungen scheitern oder der Arbeitgeber sich nicht bereit zeigt, eine angemessene Abfindung zu zahlen, können juristische Schritte wie eine Klage oder eine außergerichtliche Einigung angestrebt werden. Hierbei ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verhandlung der Abfindung immer von den individuellen Umständen des Einzelfalls abhängt. Eine realistische Einschätzung der Verhandlungsmöglichkeiten und der Höhe der Abfindung ist daher unerlässlich.

JuraForum-Tipp: Eine Abfindung kann eine Möglichkeit bieten, den Verlust des Arbeitsplatzes zumindest finanziell abzufedern. Die Höhe einer Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann in der Regel verhandelt werden. Es ist jedoch ratsam, sich vor Unterzeichnung einer Abfindungsvereinbarung von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen, um mögliche Risiken zu minimieren und sich vor unerwarteten Folgen zu schützen.


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